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Maßnahmen

Es werden verschiedene Maßnahmen umgesetzt, die weitestgehend in die landwirtschaftliche Produktion integrierbar sind.

Bis auf wenige Ausnahmen gelten für alle Maßnahmen folgende Bestimmungen:

– kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln

– Einsatz von Wirtschaftsdünger bis max. 80 kg N/ ha/ Jahr, sofern die Maßnahme geerntet werden kann; kein Mineraldünger

– Anlage als Streifen oder flächig


Blühstreifen und -flächen

mehrjährig mit Verwendungsmöglichkeit zur Biogaserzeugung

einjährig mit Verwendungsmöglichkeit zur Biogaserzeugung

mehrjährig niederwüchsig ohne Nutzung


Maßnahmen im Getreideanbau

Extensivgetreide mit Ernte des Körnergetreides

Extensivgetreide mit Dünge- und Ernteverzicht

Wintergetreidegemenge

Sommergetreidegemenge


Maßnahmen im Maisanbau

Stangenbohnen-Mais-Gemenge

Maisanbau mit Kleegras-Untersaat

Anbau von Mais im Strip Till-Verfahren in Kombination mit einer bearbeitungsfreien Schonzeit

Kontakt

Ansprechpartnerin bei der Stiftung Westfälische Kulturlandschaft ist:

Christiane Baum
Schorlemerstraße 11
48143 Münster

Tel.: (+49) 0251 – 41 75 -18 1
Fax: (+49) 0251 – 41 75 -17 5
Mail: baum@kulturlandschaft.nrw

Gefördert bis Dezember 2020 durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie durch die Landwirtschaftliche Rentenbank.