Es werden verschiedene Maßnahmen umgesetzt, die weitestgehend in die landwirtschaftliche Produktion integrierbar sind.
Bis auf wenige Ausnahmen gelten für alle Maßnahmen folgende Bestimmungen:
– kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
– Einsatz von Wirtschaftsdünger bis max. 80 kg N/ ha/ Jahr, sofern die Maßnahme geerntet werden kann; kein Mineraldünger
– Anlage als Streifen oder flächig
Blühstreifen und -flächen
mehrjährig mit Verwendungsmöglichkeit zur Biogaserzeugung
einjährig mit Verwendungsmöglichkeit zur Biogaserzeugung
mehrjährig niederwüchsig ohne Nutzung
Maßnahmen im Getreideanbau
Extensivgetreide mit Ernte des Körnergetreides
Extensivgetreide mit Dünge- und Ernteverzicht
Wintergetreidegemenge
Sommergetreidegemenge
Maßnahmen im Maisanbau
Stangenbohnen-Mais-Gemenge
Maisanbau mit Kleegras-Untersaat
Anbau von Mais im Strip Till-Verfahren in Kombination mit einer bearbeitungsfreien Schonzeit
Ansprechpartnerin bei der Stiftung Westfälische Kulturlandschaft ist:
Christiane Baum
Schorlemerstraße 11
48143 Münster
Tel.: (+49) 0251 – 41 75 -18 1
Fax: (+49) 0251 – 41 75 -17 5
Mail: baum@kulturlandschaft.nrw