Menu

Offenhaltung brachliegender,
verbuschter Weinbergsflächen

Das Moselprojekt hat es sich zur Aufgabe gemacht, einen Beitrag zum Erhalt der einzigartigen Weinkulturlandschaft des Moseltales zu leisten. An der Mittel- und Untermosel werden in den Jahren 2015 bis 2020 punktuell folgende Maßnahmen umgesetzt, die die Arten- und Lebensraumvielfalt im Steil- und Steilstlagenweinbau fördern und dabei in die Weinproduktion integrierbar sind:

Offenhaltung brachliegender, verbuschter Weinbergsflächen

manuelle / maschinelle Freistellung | Beweidung

maschinelle EntbuschungEntbuschte Weinbergbrachfläche

.

.

.

.

.

.

.

.

Um die traditionelle Wein-Kulturlandschaft zu erhalten, werden Rebbrachen entbuscht, so dass sich die charakteristischen floristischen und faunistischen Arten der regionaltypischen Offenlandbiotope wieder ansiedeln bzw. stabilisieren können. Dabei werden die Lebensraumansprüche der zu fördernden Zielarten berücksichtigt. Der Zeitpunkt und die Art der Pflege werden auf die vorkommenden Arten abgestimmt.
Eine erste Entbuschung erfolgt zwischen dem 01. Oktober bis zum 28. Februar. Die anschließende jährliche Offenhaltungspflege erfolgt nach Abstimmung im Projekt.

Diese Maßnahme kann auf Brachflächen in Steil- und Steilstlagen umgesetzt werden.

Als Erfahrungswerte für den Kostenaufwand können nach der Projektlaufzeit  folgende Werte genannt werden: 

  • Erstentbuschung in Handarbeit bis zu 2,00 Euro / qm zzgl. MwSt; maschinelle Entbuschung je nach Gerät und Geländeneigung ca. 1.000 bis 3.000 Euro / Hektar zzgl. MwSt.
  • Offenhaltung in Handarbeit etwa  0,70 bis 1,00 Euro / qm; maschinelle Offenhaltung je nach Gerät und Geländeneigung ca. 1.000 bis 1.500 Euro / Hektar zzgl. MwSt.

Das Procedere

Brachflächenentbuschung – für mehr Vielfalt und gegen das Aufgeben

Den Maßnahmenbaustein „Entbuschung und Offenhaltung von Rebbrachen„ des Moselprojekts setzt der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau seit dem Winter 2015/2016 um. Für das Umsetzen der Maßnahme ist vorab eine schriftliche Einverständniserklärung der Flächeneigentümer erforderlich. In den Folgejahren schließt sich weitere Offenhaltungspflege auf den entbuschten Brachflächen an.  Flächen mit Mauern oder Felsen werden in Handarbeit bearbeitet, befahrbare Flächen je nach Hangneigung mit Traktoren oder Raupen an einem Seilzug (RMS, Raupenmechanisierungssystem) oder mit funkgesteuerten Kleinraupen (sh. Foto oben links). Auf geeigneten Flächen, auf denen gut abgezäunt werden kann, ist Beweidung eine gute Alternative.

Bei der Bearbeitung werden Kleinstrukturen erhalten, so dass verbleibende Gehölzgruppen auch weiterhin für Lebensraumvielfalt sorgen. Bevorzugt freigestellt werden Brachen, deren weitere Offenhaltung auch über die Laufzeit des Moselprojekts hinaus gesichert ist. Nach 2020 übernehmen Ökostiftungen die jährliche Pflege. Langfristig entsteht eine Offenlandschaft mit blühenden vielfältigen Trockenrasengesellschaften, die auch dem Ortsbild und der Weinkulturlandschaft der Mosel zu Gute kommt.

Im Projekt werden auf einem Teil der Brachflächen lediglich etwa 3-5 Meter breite Randstreifen zurückgeschnitten,  beispielsweise wenn diese Rebbrachen in direkter Nachbarschaft zu bewirtschafteten Rebflächen liegen. Dadurch werden der Schädlings- und Schattendruck sowie weitere negative Effekte wie die Veränderung des Kleinklimas auf die bewirtschaftete Fläche verringert. So entsteht  eine echte Win-win-Situation. 

Das Projektteam hofft, so der um sich greifenden Aufgabe von Rebflächen entgegen zu wirken. Winzer, die diese Arbeiten selbst durchführen, erhalten für ihren Arbeitsaufwand Förderung durch das „Moselprojekt„.

Besonders interessant ist die Initiative einer Moselgemeinde, die eine Solidargemeinschaft zur Bewältigung der Brachensituation geschaffen und eine entsprechende Gemeinschaftskasse eingerichtet hat. Das gibt Anlass zur Hoffnung, dass auch nach dem Ende des Moselprojekts weiterhin gegen die Verbuschung unserer Weinkulturlandschaft vorgegangen wird.

Brachflächenmanagement ist eine ideale Gemeinschaftsaufgabe: Mehrere Winzerbetriebe am gleichen Ort oder  Vereine bzw. Vereinsmitglieder können in einer gemeinsamen Aktion die Kosten reduzieren, die Identifizierung mit der Pflege der Kulturlandschaft fördern und das Gemeinschaftsgefühl stärken.

Brachfläche vor Entbuschung

Brachfläche vor der Entbuschung

Brachfläche nach Entbuschung

Brachfläche nach der Entbuschung

.

.

Hinweise zu den Landesprogrammen:

Bei der Umsetzung dürfen die Anforderungen der EULLa-Progamme nicht unterschritten werden. Eine gleichzeitige Förderung einer Fläche durch die Landesprogramme “Freistellungspflege und Offenhaltungspflege in Weinbergslagen” und das Projekt ist nicht möglich.

Kontakt

Gefördert bis Dezember 2020 durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie durch die Landwirtschaftliche Rentenbank.