Das Moselprojekt hat es sich zur Aufgabe gemacht, einen Beitrag zum Erhalt der einzigartigen Weinkulturlandschaft des Moseltales zu leisten. An der Mittel- und Untermosel werden in den Jahren 2015 bis 2020 punktuell folgende Maßnahmen umgesetzt, die die Arten- und Lebensraumvielfalt im Steil- und Steilstlagenweinbau fördern und dabei in die Weinproduktion integrierbar sind:
Artenschutz Fauna
Nisthilfen | Lesesteinhaufen | Lebenstürme
Um zusätzliche Lebensräume und Refugien für Insekten, Reptilien, Vögel und Kleinsäuger innerhalb der Weinkulturlandschaft zu schaffen, werden in direkter Nähe zu den Weinbergsflächen Nisthilfen, Lesesteinhaufen und Lebenstürme errichtet.
Diese Maßnahme kann auf Rest-, Zwickel- und Brachflächen sowie Rebflächen in Steil- und Steilstlagen umgesetzt werden.
Nützliche weitergehende Informationen finden Sie auf dem Schild, das an den Wildbienennisthilfen angebracht wird:
- Info Wildbienenhotel .
- Darüberhinaus gibt es außerdem zum Download eine ausführliche Anleitung zum Bau einer Wildbienen-Nisthilfe.
Auch für Eidechsen und andere Reptilien können Sie zusätzlichen Lebensraum schaffen, eine Anleitung finden Sie hier:
Erfahrungen aus dem Projekt
Nisthilfen in Weinbergen aufgestellt
22 Nisthilfen hat der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau im Rahmen des Projekts „Steillagenweinbau schafft Vielfalt – das Moselprojekt„ insgesamt an interessierte Winzerinnen und Winzer ausgeliefert. Hergestellt wurden sie nach Vorgaben des Projektteams auf der Basis von Empfehlungen anerkannter Wildbienenfachleute. Da die Nisthilfen als bauliche Anlage im Landschaftsschutzgebiet gelten und der Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde bedürfen, wurden auch die erforderlichen Genehmigungen eingeholt.
Wie sich bei näherer Betrachtung zeigt, hat sich die sorgfältige Standortwahl der Brut- und Überwinterungsquartiere ausgezahlt: Die teilweise zugemörtelten Bohrungen in den Holzstücken belegen, dass die Wildbienen diese bereits als Brutröhre für ihren Nachwuchs angenommen haben (im Bild rechts).
 
Hinweise zu den Landesprogrammen:
Lesesteinhaufen werden im Rahmen des Vertragsnaturschutzes (“Freistellungspflege in Weinbergslagen”) nur auf freigestellten Brachflächen gefördert. Im Moselprojekt ist vorgesehen, die Strukturelemente in die bewirtschaftete Weinkulturlandschaft zu integrieren. Die Errichtung ist damit nicht auf Brachflächen beschränkt. Eine gleichzeitige Förderung der Strukturelemente durch das Landesprogramm und das Projekt ist nicht möglich.