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Zeilenbegrünung

Das Moselprojekt hat es sich zur Aufgabe gemacht, einen Beitrag zum Erhalt der einzigartigen Weinkulturlandschaft des Moseltales zu leisten. An der Mittel- und Untermosel werden in den Jahren 2015 bis 2020 punktuell folgende Maßnahmen umgesetzt, die die Arten- und Lebensraumvielfalt im Steil- und Steilstlagenweinbau fördern und dabei in die Weinproduktion integrierbar sind:

Zeilenbegrünung

regionale Saatgutmischung | Selbstbegrünung

Durch eine Begrünung mit regionalen Saatgutmischungen oder auch durch Selbstbegrünung werden die Lebensräume innerhalb der bewirtschafteten Flächen aufgewertet. Eine für den Standort typische Vegetation wird gesichert und dient als Nahrungsquelle für verschiedene Tierarten.

Ansaat der Zwischenzeilenbegrünung

Die Begrünung erfolgt in jeder zweiten Zeile, die möglichst wenig befahren werden sollte. Einmal im Jahr, frühestens am 31. Mai, wird gemäht oder gewalzt. Bei entsprechenden Boden- und Witterungsbedingungen kann die Begrünung gern bis 31. Juli aufrechterhalten werden. Mittels Mähen können blütenreiche niedrige Pflanzen gefördert werden, die das Mikroklima und den Wasserhaushalt regulieren. Dafür wird die Mahdhöhe so eingestellt, dass der Bestand nicht bis zum Boden gemulcht wird, sondern lediglich die hohen bzw. stark wüchsigen Pflanzen gekappt werden, also bei etwa 12 cm über dem Boden. 
Die Selbstbegrünung kann durch eine geringe Einsaatdichte der Begrünungsmischung bis hin zum kompletten Verzicht auf die Einsaat gefördert bzw. erreicht werden.

Stickstoffhaltige Düngemittel kommen nicht zum Einsatz. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen zum Pflanzenschutz aus dem Landesprogramm “Umweltschonender Steillagenweinbau”. Die Unkrautregulierung im Unterstock kann durch die Ansaat niedrig wachsender Pflanzen (z.B. Fetthenne, Kriechendes Fingerkraut) erfolgen. Grundsätzlich werden in den begrünten Zeilen keine Herbizide ausgebracht. Allerdings kann im Unterstockbereich in begründeten Ausnahmefällen (Wasserkonkurrenz, drohender Pilzbefall o.ä.) und in Absprache sowohl mit dem Projekt als auch mit Naturschutzfachkräften gemeinsam nach einer individuellen Lösung gesucht werden. Ziel ist es dabei stets, den hohen ökologischen Wert der Maßnahme zu erhalten, ohne die Leistungsfähigkeit der Rebanlagen zu gefährden.

 

Die Zusammensetzungen bereits in der Praxis angewendeter Begrünungsmischungen werden im Projekt überarbeitet. Ergänzt um weitere standorttypische Wildkräuter sind die Mischungen noch besser an die Bedürfnisse bestimmter Insektenarten angepasst.

Diese Maßnahme kann in direktzugfähigen Steillagen umgesetzt werden.

Erfahrungen aus dem Projekt

Saatgutmischungen für mehr Blühvielfalt in Zwischenzeilen
Im Laufe des Sommers 2017 wurden im Projekt „Steillagenweinbau schafft Vielfalt – das Moselprojekt„ des Bauern- und Winzerverbands Rheinland-Nassau die für die Erhöhung der Blühvielfalt in den Rebzwischenzeilen und Säumen vorgesehenen Saatmischungen entwickelt. Dies geschah in Zusammenarbeit mit dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) – Steillagenzentrum Bernkastel, Biotopberatern und Pflanzensoziologen. Bei der aus anfänglich 28 Arten bestehenden Saatgutmischung für die Zwischenzeilenbegrünung wurden Aspekte wie Wuchshöhe, Regenerationsfähigkeit, Bodenbedeckung, Nährstoff- und Wasserbedarf und natürlich auch die Bedeutung als Nektar- und Futterpflanze für Insekten berücksichtigt.

Zur Zwischenzeilenmischung gehören Pflanzen wie Thymian und Wilder Dost, Spitzwegerich und Leinkraut, Johanniskraut, Schafgarbe, Walderdbeere und Kleines Habichtskraut.

Auf dem Saatgutmarkt sind manche Arten nicht oder nicht in ausreichender Menge als Regio-Saatgut verfügbar. Regio-Saatgut bedeutet, dass beispielsweise für das Moselprojekt nur Saatgut aus Rheinland-Pfalz und einigen angrenzenden Randgebieten verwendet werden darf. Etwa 1 g bis 1,5 g Saatgut sind pro Quadratmeter vorgesehen. Für die Ansaat wird die Samenmischung im Verhältnis 4:1 mit Maisstrohhäcksel ergänzt, da sie so gleichmäßiger auszubringen ist.

Die im Jahr 2020 nach  Erfahrungen aus vier Ansaatjahren  final zusammengestellte Saatgutmischung für die Zwischenzeilenbegrünung finden Sie hier: 

Die Erfahrungswerte aus der Projektlaufzeit für den Kostenaufwand für die Ansaat der Zwischenzeilenbegrünung in jeder zweiten Rebgasse liegen bei Ansaat mit einen Raupenmechanisierungssystem (RMS) bei etwa 1.100 bis 1.500 Euro / Hektar (zzgl. MwSt.) ohne Saatgut für die Arbeitsgänge Vorgrubbern, Lockern, Säen und Walzen. Die Ansaat mit Schmalspurtraktoren auf weniger steilen Rebflächen ist erheblich kostengünstiger, der Kostenaufwand dafür liegt bei etwa 400 Euro zzgl. MwSt.

Die Kosten für die Pflege (Walzen oder Mähen) sind stark witterungsabhängig. Sie liegen pro Arbeitsgang bei etwa 200 Euro / Hektar zzgl. MwSt. pro Arbeitsgang (Schmalspurschlepper) bis etwa 400 Euro / Hektar zzgl. MwSt. mit RMS-Technik.

Die genannten Kosten sind durch effizientes Arbeiten auf großen Flächeneinheiten erheblich reduzierbar.

Hinweise zu den Landesprogrammen:

Bei der Umsetzung dürfen die naturschutzfachlichen Anforderungen der EULLa-Progamme nicht unterschritten werden.

 

Kontakt

Gefördert bis Dezember 2020 durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie durch die Landwirtschaftliche Rentenbank.